Einwohnerversammlung über Straßenausbaubeiträge in Seth

Seths Bürgermeisterin Maren Storjohann und Referent Professor Dr. Marcus Arndt

Seth – Am Montag  führte die Bürgermeisterin Maren Storjohann  in der Turnhalle Seth eine Einwohnerversammlung zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ durch. Alle Sitzplätze in der zur Hälfte bestuhlten Halle waren besetzt. Als Gast referierte  Professor Dr. Marcus Arndt 3 Stunden anschaulich und für den Laien verständlich  über das aktuelle Thema. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht beantwortete Fragen aus der Zuhörerschaft und es gab die Möglichkeit zu persönlichen Meinungsäußerungen durch die Einwohner.

Nach  der Aufhebung der Regelung durch die Landesregierung zum 26. Januar dieses Jahres, wonach die Anwohner wesentliche Teile der Finanzierung zu leisten hatten, gibt es für die Gemeinden nun verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.

Der Referent gab keine Empfehlung ab. Sein Vortrag diente der Information für die Einwohner und zur Entscheidungsfindung für die nächste Gemeindevertretung in ihrer Eigenverantwortung für die Gemeinde. Das stellte Arndt gleich zu Beginn seines Vortrags klar. Die bisherige Regelung mit Anliegerbeiträgen kann beibehalten werden. Diese Regelung kann um eine Ratenzahlung bis zu zwanzig Jahren bei einem zur Zeit geringen Zinssatz erweitert werden. Als weitere Möglichkeit kann diese Festlegung durch  Zahlungen aller Grundstückseigentümer in der Gemeinde, unterteilt nach zusammengehörigen Regionen, ersetzt werden.

Bei einer Gemeinde in der Größe von Seth könnte es die gesamte Gemeinde sein. Es sind über dieses System noch in anderen Bundesländern einige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in der Schwebe. Die Rechtslage ist noch unklar. In jedem Fall müssen nach dem Gesetz die tatsächlichen Kosten von der Gemeinde errechnet und in einem schwierigen System auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Eine Verschonungsregelung ist nicht möglich. In Husum mussten für diese Aufgabe 2 Vollzeitkräfte eingestellt werden. Dort werden fixe Beträge für 5 Jahre festgelegt und dann kommt es zu Erstattungen oder Nachzahlungen um die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu begleichen.

Die Gemeinde kann alle Kosten für den Straßenbau aus Steuermitteln übernehmen. Dann müssten jedoch andere Leistungen der Gemeinde, z. B. beim Schulausbau, Kindergarten oder soziale Leistungen eingeschränkt werden.

Die Sether Bürger sind nach dieser Veranstaltung wesentlich besser informiert als die Einwohner zahlreicher anderer Gemeinden. Entscheiden müssen sie selbst.

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